Die öffentliche Beschaffung als Voreiter?

Im deutschsprachigen Raum haben bereits mehr als 250 Gemeinden, Länder, Ämter, universitäre Einrichtungen, Kirchen, usw. beschlossen, Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Kaufentscheidung miteinzubeziehen. Ein Großteil dieser Stellen gibt an, nach Möglichkeit keine Produkte mehr einkaufen zu wollen, die unter ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wurden. Die Umsetzung dieses Beschlusses ist freilich bei vielen Produkten, wie z.B. Computern oder Mäusen, derzeit noch nicht möglich, da es keine entsprechenden Produkte gibt.

Verschiedene Organisationen in Deutschland, Österreich und der Schweiz bemühen sich, weitere Beschaffungsstellen zu ähnlichen Beschlüssen zu bewegen. Diese Organisationen unterstützen zudem die betreffenden Stellen dabei, entsprechende Ausschreibungen zu gestalten. Diese Bewegung hat bereits vor knapp zehn Jahren begonnen, die meisten Beschlüsse wurden aber in den letzten drei Jahren gefasst. Dies gibt Anlass zu der Annahme, dass auch in der kommenden Zeit weitere Kommunen, etc. eine nachhaltigere Beschaffung beschließen werden. Dieser Trend wird in Deutschland durch die Änderung des Vergabegesetzes im April 2009 unterstützt. Durch diese Änderung ist es den betreffenden Stellen von nun an erlaubt, in der Ausschreibung auch soziale und ökologische Standards in der Produktion der Güter zu fordern, auch wenn diese keinen Einfluss auf die Beschaffenheit der Produkte haben.

Nach Angaben des BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) geben in Deutschland Bund, Länder und Kommunen jährlich 2,1 Mrd. Euro für IT- und Elektrogeräte aus. Der Großteil dieser Summe wird wahrscheinlich nicht in PC-Mäuse investiert werden. Dennoch lässt diese gewaltige Summe erahnen, wie groß dieser Absatzmarkt allein in Deutschland ist.

Eine Besonderheit im deutschen Beschaffungswesen ist, dass der größte Anteil des Auftragsvolumens (80-90%) im unterschwelligen Bereich vergeben wird, da die Beschaffung hier wenig zentralistisch und daher stark fragmentiert ist. Für diese kleineren, unterschwelligen Aufträge ist das Vergabeverfahren wesentlich vereinfacht und weniger stark reglementiert. Das bedeutet, dass die zuständigen Stellen in Bezug auf neue Produkte flexibler sind und leichter weitere Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Kaufentscheidung mit einfließen lassen können. Im IT-Bereich zeichnet sich aber eine zunehmende Zentralisierung ab.