Die öffentliche Beschaffung als Voreiter?
Im deutschsprachigen Raum haben bereits mehr als
250 Gemeinden, Länder, Ämter, universitäre
Einrichtungen, Kirchen, usw. beschlossen, Nachhaltigkeitsaspekte in
ihre Kaufentscheidung miteinzubeziehen. Ein Großteil dieser
Stellen gibt an, nach Möglichkeit keine Produkte mehr
einkaufen zu
wollen, die unter ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt
wurden.
Die
Umsetzung dieses Beschlusses ist freilich bei vielen Produkten, wie
z.B.
Computern oder Mäusen, derzeit noch nicht möglich, da es
keine entsprechenden Produkte gibt.
Verschiedene Organisationen in Deutschland, Österreich und der
Schweiz bemühen sich, weitere Beschaffungsstellen zu
ähnlichen Beschlüssen zu bewegen. Diese Organisationen
unterstützen zudem die betreffenden Stellen dabei, entsprechende
Ausschreibungen zu gestalten. Diese Bewegung hat bereits vor knapp
zehn
Jahren begonnen, die meisten Beschlüsse wurden aber in den
letzten
drei Jahren gefasst. Dies gibt Anlass zu der Annahme, dass auch in der
kommenden Zeit weitere Kommunen, etc. eine nachhaltigere Beschaffung
beschließen werden. Dieser Trend wird in Deutschland durch die
Änderung des Vergabegesetzes im April 2009 unterstützt.
Durch
diese
Änderung
ist es den betreffenden Stellen von nun an erlaubt,
in
der
Ausschreibung auch soziale und ökologische Standards
in der
Produktion der Güter zu fordern, auch wenn diese keinen Einfluss
auf die Beschaffenheit der Produkte haben.
Nach Angaben des BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und
Reaktorsicherheit) geben in Deutschland Bund, Länder und
Kommunen
jährlich 2,1 Mrd. Euro für IT- und Elektrogeräte
aus.
Der Großteil
dieser Summe wird wahrscheinlich nicht in PC-Mäuse investiert
werden.
Dennoch lässt diese gewaltige Summe erahnen, wie groß dieser
Absatzmarkt allein in Deutschland ist.
Eine Besonderheit im deutschen
Beschaffungswesen ist, dass der größte Anteil
des Auftragsvolumens (80-90%) im unterschwelligen Bereich
vergeben
wird, da die Beschaffung hier wenig zentralistisch und daher stark
fragmentiert ist. Für diese kleineren, unterschwelligen
Aufträge ist das Vergabeverfahren wesentlich vereinfacht und
weniger
stark
reglementiert.
Das bedeutet, dass die zuständigen
Stellen in Bezug auf neue Produkte flexibler sind und leichter weitere
Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Kaufentscheidung mit einfließen
lassen können. Im IT-Bereich
zeichnet sich aber eine zunehmende Zentralisierung ab.